Oldtimergutachten

Wertgutachten

Was ist mein Oldtimer wert?

Da es verschiedene Arten von Gutachten gibt, sollten Sie sich bewusst sein wofür Sie das Gutachten verwenden möchten. Das sogenannte Kurzgutachten beschreibt in grober Form den Wagen und dessen Wert. Oft wird diese Art von Versicherungen verlangt, um den Wagen besser einstufen zu können.
Ein umfangreiches Wertgutachten, welches auch untern dem Namen Classic-Data Gutachten bekannt ist, ist wesentlich genauer und detaillierter als ein Kurzgutachten. Da Faktoren wie Originalität, Seltenheit, Zustand und Investitionen mit berücksichtigt werden.

Gutachten nach §23 StVZO zur Einstufung als Oldtimer

Wie bekomme ich das „H“

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.
Bei diesem Gutachten wird nicht der Wert des Fahrzeuges ermittelt. Es dient nur dazu, ein Fahrzeug als Oldtimer mit dem „H“ im Kennzeichen zulassen zu können.